Seitenbereiche

Gewerbesteuer

Gewerbetreibende mit einem Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland müssen an die Gemeinden Gewerbesteuern entrichten (§§ 1, 2 Gewerbesteuergesetz/ GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und bereinigt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7,8,9 GewStG).

Gewerbesteuereinnahmen

In 2022 nahmen die Gemeinden Gewerbesteuern in Höhe von rund € 70,2 Mrd. ein. Dies ist ein Plus von rund € 9,1 Mrd. oder 4,9 % gegenüber 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit den € 70,2 Mrd. wurde ein neuer Rekordstand erreicht. Den höchsten Anstieg verbuchte dabei das Land Sachsen-Anhalt mit 34,8 %. Brandenburg erlitt als einziges Land einen Rückgang (3,8 %).

Stand: 27. September 2023

Bild: Titipong - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen. 

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.