Maßnahmenpaket
Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014). Das Maßnahmenpaket zielt hier u.a. auf sogenannte Crowd-Finanzierungen ab. Darunter fallen jene Finanzierungsformen, mit denen sich junge Unternehmen ihr Startkapital besorgen. Diese Finanzierungsform soll in den Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz geregelten Anlageformen aufgenommen werden.
Verstärkte Transparenz
Finanzprodukte sollen für den Anleger transparenter werden. Das Maßnahmenpaket sieht hierzu umfassende Ergänzungen für die Verkaufsprospekte vor. Unter anderem ist die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen anzugeben. Damit soll unzulässigen Schneeballsystemen entgegengewirkt werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kapitalflussrechnung offenzulegen. Die personellen Verflechtungen aller an einem Vermögensanlagekonzept beteiligten Unternehmen müssen dem Anleger vor Augen geführt werden. Auch soll der Anleger alle relevanten Informationen gesammelt an einer Stelle finden können (so genannte „Internet-Transparenz“).
Warnhinweise
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält die Befugnis, in Fällen, in denen Auskunftsverlangen oder Anordnungen gegenüber dem Anbieter eines Finanzprodukts nicht befolgt werden, entsprechende Warnhinweise zu veröffentlichen.
Stand: 1. November 2014
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.