Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende eines Steuerjahres
Einkommen- und Lohnsteuer
Für Steuerpflichtige, die ihre Jahreserklärungen für 2012 von einem Steuerberater anfertigen lassen, besteht eine allgemeine Abgabepflicht bis 31.12.2013. Für die Einhaltung der Frist ist es notwendig, dass dem Steuerberater alle notwendigen Unterlagen so rechtzeitig vorliegen, dass die Erklärungen noch bis Jahresende erstellt werden können. Sollen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bereits im Lohnabzugsverfahren 2013 berücksichtigt werden, muss ein Antrag des Arbeitnehmers noch bis 30.11.2013 gestellt werden. Adressat des Antrags ist das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers. Anträge werden berücksichtigt, wenn die Summe der zu berücksichtigenden Freibeträge mehr als 600 € beträgt bzw. die voraussichtlichen Werbungskosten 1.000 € überschreiten. Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können bis zum 31.12.2013 eine Veranlagung für das Steuerjahr 2009 beantragen.
Kapitaleinkünfte
Bestehen mehrere Wertpapierdepots bei Banken im Inland, sollte, sofern in einem Depot für 2013 ein Nettoverlust (nach Verrechnung der Gewinne) verbleibt, die depotübergreifende Verlustverrechnung in Anspruch genommen werden. Hierzu ist bei der Bank, welche das Verlustdepot führt, bis spätestens zum 15.12.2013 eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Unter Beilage dieser Bescheinigung kann der Anleger die Verluste mit Gewinnen aus anderen Depots im Rahmen der Steuererklärung aufrechnen.
Freistellungsaufträge
Zum Jahresende 2013 sollten sämtliche erteilte Freistellungsaufträge überprüft werden. Ist nur ein Freistellungsauftrag erteilt, sollte dieser bei jener Bank erteilt werden, bei der das Depot mit den meisten Erträgen unterhalten wird. Bei mehreren Depots ist der Sparer-Pauschbetrag entsprechend aufzuteilen.
Stand: 12. Oktober 2013
Erscheinungsdatum:
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