Finanzkontrolle Schwarzarbeit verzeichnet über 8.000 Prüfungen
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit hat trotz scharfer Kontrollen Hochkonjunktur. Dies lässt sich bereits an der hohen Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten der Arbeitgeber erkennen. Über 137.000 Verfahren sind im vergangenen Jahr wegen Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsende- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet worden.
Mindestlohn
Konkrete Ergebnisse zu neuen Mindestlohnkontrollen liegen derzeit noch nicht vor, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ schreibt (vgl. Bundestag-Drucksache 18/4496, Frage 7). Jedoch verfolge die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung“ (FKS) regelmäßig einen „ganzheitlichen Prüfungsansatz“. Das heißt es werden bei dem Arbeitgeber alle in Betracht kommenden Prüfaufgaben abgedeckt. Für die Mindestlohnkon-trolle wurden zusätzlich 1.600 Planstellen geschaffen (vgl. Frage 8 BT-Drucks. 18/4496).
Stand: 27. Mai 2015
Erscheinungsdatum:
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