Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz
Zinserträge
Zinserträge unterliegen seit 2009 im Regelfall der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte (26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag). Eine Besteuerung der Zinserträge unter der Abgeltungsteuer ist immer dann günstiger, wenn der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungsteuersatz.
Ausnahmen
Zinserträge sind jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn sie aus Gesellschaftsbeteiligungen herrühren. Der Gläubiger der Erträge muss dabei zu mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat diese gesetzliche Regelung in einem aktuellen Urteil bestätigt. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sahen die Richter nicht (Urt. v. 22.01.2014, 12 K 3703/11 E). Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Aktenzeichen BFH, VIII R 15/14).
Stand: 26. Mai 2014
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.