Seitenbereiche
Januar 2014

Umsatzsteuer: Umstellung von Soll- auf Ist-Besteuerung

Soll-Besteuerung

Für die Umsatzsteuer bzw. deren Entstehung (und Zahlungs- bzw. Abführungspflicht) gilt generell die sogenannte Soll-Besteuerung. Das heißt, der Unternehmer muss mit Ablauf des maßgeblichen Voranmeldungszeitraumes (im Regelfall der Kalendermonat) die Umsatzsteuer – nach entsprechender Saldierung seiner Vorsteuerlasten –abführen, die sich aus den „vereinbarten“ Entgelten ergibt. Vereinbart heißt hier nicht vereinnahmt. Das heißt, der Unternehmer muss am Monatsende Umsatzsteuern auch für Umsätze abführen, für die er noch keine Zahlung erhalten hat. Er finanziert die Steuern praktisch vor. Letzteres ist aus Sicht der Finanzverwaltung zur Sicherung des Steueraufkommens sicherlich geboten. Dem Unternehmer bringt das aber nur Nachteile.

Antrag auf Ist-Besteuerung

Will sich der Unternehmer dieser Vorfinanzierungsproblematik entziehen, kann er bei seinem Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung sind (vgl. § 20 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes):

  • Der Gesamtumsatz des Unternehmers hat im vorangegangen Jahr (aktuell das Kalenderjahr 2013) nicht mehr als 500.000 € betragen; oder
  • Der Unternehmer ist von der grundsätzlichen Bilanzierungspflicht befreit; oder
  • Es liegen Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit vor.

Der Antrag ist an keine Form gebunden. Liegen die Voraussetzungen vor, genügt ein formloses Schreiben.

Vorsteuerabzug

Die Vorsteuerabzugsmöglichkeiten sind durch die Ist-Besteuerung nicht berührt. Das heißt, der Unternehmer macht seinen Vorsteuerabzug unverändert dann geltend, wenn ihm eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Gina Sanders - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen. 

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.