Seitenbereiche

Umzugskosten

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 9.9. Lohnsteuerrichtlinien - LStR - 2015). Die Finanzverwaltung lässt dabei die tatsächlichen Umzugskosten bis zur Höhe der Beträge zum Werbungskostenabzug zu, die nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gezahlt werden können.

Pauschbeträge

Ab dem 1.2.2017 gelten nach dem BUKG folgende Beträge: Für Verheiratete, Lebenspartner usw. können für sonstige Umzugsauslagen bis zu € 1.528,00 pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für Ledige beträgt der Pauschbetrag € 764,00. Die Pauschbeträge erhöhen sich für jede Person (mit Ausnahme von Ehegatten/Lebenspartner) um € 337,00. Diese Pauschbeträge können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden (R 9.9. Abs. 3 LStR 2015).

Tatsächliche (höhere) Aufwendungen

Das Finanzamt prüft – sofern die umzugskostenrechtlich festgelegten Grenzen eingehalten werden – nicht im Einzelnen, ob die Kosten Werbungskosten darstellen. Alternativ zu den Pauschalen lässt die Finanzverwaltung nachgewiesene höhere Kosten zum Werbungskostenabzug zu, prüft dann aber, ob die Aufwendungen nicht teilweise Kosten der Lebensführung darstellen. Neuanschaffungen werden regelmäßig als Kosten der Lebensführung von den Umzugskosten ausgesondert.

Stand: 30. Januar 2017

Bild: biker3 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen. 

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.