Paritätische Krankenversicherungsbeiträge
Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz (BT-Drucks. 19/4454) soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.
Absenkung des Mindestbeitrags
Darüber hinaus soll der Mindestbeitrag ab 2019 auf rund € 171,00 halbiert werden. Damit sollen kleinere Selbstständige entlastet werden, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen.
Gesetzlicher Beitragssatz
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 14,6 %. Unabhängig davon sollen die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz verpflichtet werden, hohe Rücklagen abzubauen. Krankenkassen mit zu hohen Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben.
Stand: 27. November 2018
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.