Grafik: Weihnachtsbaum -

Frohe Feiertage!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Unser Büro bleibt vom 23.12.2024 bis einschließlich 1.1.2025 geschlossen.

Ab dem 2. Januar sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

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Prüfraster für die Prüfung von Steuerbescheiden

Fehlerhafte Steuerbescheide

Zum Jahresende 2013 sind im Regelfall die Steuerbescheide für 2011 bzw. 2012 bekannt gegeben worden. Eine Großzahl der von den Finanzverwaltungen erstellten Steuerbescheide ist bekanntlich fehlerhaft. Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Ratgeber-Reihe ein Prüfraster zur Prüfung von Einkommensteuerbescheiden veröffentlicht (Ratgeber-Reihe Nr. 61, www.steuerzahler.de).

Rechtsmittel einlegen

Wurden bestimmte Werbungskosten nicht berücksichtigt oder falsch berechnet oder wurde die einbehaltene Lohnsteuer nicht richtig angesetzt usw., kann der Steuerpflichtige gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Ein solcher Einspruch muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheides erfolgen. Keine Einsprüche sind notwendig, soweit die Steuer nur vorläufig festgesetzt worden ist. Inwieweit dies der Fall ist, geht aus den allgemeinen Vorläufigkeitsvermerken auf den Steuerbescheiden bzw. aus der vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Liste zur vorläufigen Steuerfestsetzung hervor.

Stand: 29. November 2013

Bild: Jürgen-Fälchle - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen. 

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