Grafik: Weihnachtsbaum -

Frohe Feiertage!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Unser Büro bleibt vom 23.12.2024 bis einschließlich 1.1.2025 geschlossen.

Ab dem 2. Januar sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

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Anhängiges Verfahren BVerfG

Der Bundesfinanzhof/BFH hat zu dieser Vorschrift Bedenken geäußert und mit Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, inwieweit eine Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verfahren wird beim BVerfG unter dem Az 2 BvL 3/21 geführt.

Vorläufige Steuerfestsetzung

Mit Schreiben vom 31.1.2022 IV A 3. S 0338/19/10006 :001 informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber, dass Einkommensteuerfestsetzungen für Aktienveräußerungsverluste ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung nur noch vorläufig durchzuführen sind. Die Liste des Vorläufigkeitskatalogs ergänzt sich dadurch um einen weiteren Punkt. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen auch beim Solidaritätszuschlag, bei der Besteuerung von Leibrenten oder bezüglich der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen. Einsprüche zu den im Vorläufigkeitskatalog aufgeführten Sachverhalte sind nicht notwendig.

Stand: 30. August 2022

Bild: cirquedesprit - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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