Übernachtungssteuer
Die Stadt Freiburg erhebt seit Jahren eine Übernachtungssteuer. Die Steuer ist auch für privat vermittelte Zimmer und Ferienwohnungen fällig. Um die steuerpflichtigen Vermieter ausfindig zu machen, hat die Stadt Freiburg ein Onlinebuchungsportal per Bescheid verpflichtet, der Stadt Namen und Adressen aller Vermieter (mit Ausnahme von Hotels) bekanntzugeben, die Zimmer und Wohnungen in der Stadt Freiburg anbieten. Das Onlineportal hat gegen den Bescheid geklagt, ist allerdings vor dem Verwaltungsgericht Freiburg unterlegen.
Gesetzliche Auskunftspflichten
Die von der Stadt Freiburg geforderte generelle Auskunftspflicht verstößt nicht gegen Datenschutzbestimmungen. Das Auskunftsersuchen lässt sich vielmehr aus der Abgabenordnung (AO) begründen, so das Verwaltungsgericht Freiburg (Urteil vom 5.4.2017, 4 K 3505/16). Der für ein Sammel-Auskunftsersuchen erforderliche hinreichende Anlass ergebe sich hier aus dem Umstand, dass die Angaben im Buchungsportal keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Identität der Vermieter ermöglichten und außerdem Vermietungen von Privatzimmern gewerberechtlich nicht in jedem Fall anmeldepflichtig und steuerlich möglicherweise nicht erfasst seien, so das Gericht.
Stand: 26. September 2017
Erscheinungsdatum:
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