Richtsatzsammlung
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21.6.2012 IV A 4 –S 1544/09/10001-04 die Richtsätze für 2011/2012 bekannt gegeben. Richtsätze dienen der Verprobung von Umsätzen und Gewinnen von Unternehmen und auch, bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen, zur Gewinnschätzung. Weichen die erklärten Gewinne oder Umsätze des Gastronomen von den Zahlen der Richtsatzsammlung ab, darf dies nicht zu einer höheren Gewinn- oder Umsatzschätzung führen, wenn der Gastronom über eine formell ordnungsmäßige Buchführung verfügt.
Richtsätze
In den Richtsätzen 2011 wird unterschieden zwischen Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Halb- und Vollpension sowie Garni-Hotels, Gasthöfen und Pensionen mit Frühstück. Nach den Richtsätzen müssten Hoteliers mit Halb- und Vollpension für 2011 einen Reingewinn zwischen 6 % und 29 % bei Umsätzen bis 500.000 € bzw. zwischen 3 % und 18 % bei höheren Umsätzen erwirtschaften. Für Garni-Hotels und Pensionen hält die Finanzverwaltung bei einem Umsatz von bis zu 200.000 € einen Reingewinn von 9 bis 40 % bzw. bei höheren Umsätzen einen solchen von 7 bis 25 % des wirtschaftlichen Umsatzes für angemessen.
Stand: 12. September 2012
Erscheinungsdatum:
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