Grafik: Weihnachtsbaum -

Frohe Feiertage!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Unser Büro bleibt vom 23.12.2024 bis einschließlich 1.1.2025 geschlossen.

Ab dem 2. Januar sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

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Fahrtenbuch

Die Führung eines Fahrtenbuches ermöglicht es dem Arzt/der Ärztin, die Privatnutzung des der Praxis zugeordneten PKWs nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern zu versteuern. Die Fahrtenbuchmethode ist im Regelfall günstiger als die Pauschalmethode. Die formellen Anforderungen an die Führung eines Fahrtenbuches sind allerdings genau festgelegt. So verlangt das Finanzamt das Datum einer jeden Fahrt, den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt, Angaben über Reiseziel und Reisezweck und vor allem die Angabe der aufgesuchten Personen. Bei Umwegen ist auch die Reiseroute aufzuzeichnen.

Ärztliche Schweigepflicht

Ein selbstständiger Internist hatte auf seine Praxis einen Mercedes 320 als auch einen Porsche Carrera laufen. Einen Privatnutzungsanteil für die beiden PKW setzte er nicht an. Er berief sich hierbei u.a. auf seine ärztliche Schweigepflicht.

FG Urteil

Das FG Niedersachsen wies die Klage des Arztes ab mit der Begründung, dass berufliche Verschwiegenheitspflichten nicht dazu berechtigen, im Fahrtenbuch auf die notwendigen Angaben zu verzichten (Urt. v.12.4.11, Az.: 12 K 122/10).

Hinweis

Das Gericht merkte jedoch an, dass hinsichtlich des Reisezwecks z. B. die Angabe „Mandantenbesuch“, „Patientenbesuch“ oder eine vergleichbare Angabe genüge, wenn Name und Adresse der aufgesuchten Person in einem getrennt zu führenden Verzeichnis festgehalten werden.

Stand: 12. November 2012

Bild: mangostock - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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