Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde am 29.6.2013 im Bundesgesetzblatt (Band I S. 1809) verkündet. Für den Arzt/die Ärztin enthält das neue Steueränderungsgesetz vor allem wichtige Änderungen/Ergänzungen in Bezug auf die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen.
Einrichtungen für hausarztzentrierte Versorgung
Heilbehandlungsleistungen von Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V) bzw. zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 73c SGB V) bestehen, werden in den Bereich der umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen einbezogen (§ 4 Nr. 14 Buchst. c Umsatzsteuergesetz n.F.). Die Neuregelung gilt seit dem 1.7.2013.
Infektionshygienische Leistungen
Unter infektionshygienischen Leistungen werden solche verstanden, die ein Arzt mit unmittelbarem Bezug zu einer Heilbehandlungstätigkeit erbringt. Die Leistungen dienen u. a. anderen Ärzten und Krankenhäusern zur Erfüllung der infektionshygienischen Anforderungen (vgl. Bundesfinanzhof-Urteil vom 18.8.2011 - V R 27/10). Diese Leistungen wurden neu in den Katalog der Steuerbefreiungen aufgenommen (§ 4 Nr. 14 Buchst. e Umsatzsteuergesetz n.F.). Die Neuregelung gilt seit dem 1.7.2013.
Betreuungsleistungen
Leistungen von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen waren bislang schon von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird nun auch auf Betreuungsvereine usw. ausgedehnt (§ 4 Nr. 16 Buchst. k Umsatzsteuergesetz n.F.). Die Neuregelung gilt seit dem 1.7.2013.
Stand: 12. August 2013
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.