Steuernews-TV Dezember 2024
Steuerpflichtige können von ihrem Finanzamt Auskünfte entweder in Form einer verbindlichen Auskunft, einer verbindlichen Zusage nach einer Betriebsprüfung oder in Form der Lohnsteueranrufungsauskunft einholen. Erfahren Sie in Steuernews-TV, wie und wo die Auskünfte beantragt werden und bei welchen Sachverhalten bzw. Lohnsteuerfragen ein Antrag empfohlen wird.
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Wie können Steuerpflichtige Auskünfte vom Finanzamt einholen?
Steuerpflichtigen stehen folgende Möglichkeiten zur Auskunftseinholung beim Finanzamt zur Verfügung:
- Ein Antrag auf verbindliche Auskunft wird bei steuerlich komplizierten Sachverhalten empfohlen, um zu erfahren, wie das Finanzamt das geplante Vorhaben beurteilt. Die Beantwortung liegt im Ermessen der örtlich zuständigen Finanzbehörde.
- Im Anschluss einer Außenprüfung sollen Finanzämter auf Antrag einer bzw. eines Steuerpflichtigen eine verbindliche Zusage erteilen, wie ein geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerlich behandelt wird. Ab 2025 gilt dies bereits nach Erlass eines Teilabschlussbescheides. Bei der verbindlichen Zusage handelt es sich um eine Sollvorschrift. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.
- Betriebsstättenfinanzämter haben auf Anfrage Lohnsteueranrufungsauskünfte darüber zu geben, welche Lohnsteuervorschriften im konkreten Fall anzuwenden sind. Die Auskünfte sollen vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Lohnsteuerfragen unterstützen, können aber auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angefragt werden.